Kosten
Privatversicherung
Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen - je nach persönlichem Versicherungsvertrag - die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Sie erhalten von mir monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.
Beihilfe der Beamtenvesorgung
Die Beihilfe übernimmt nach Beantragung zusammen mit Ihrer privaten Krankenversicherung die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Den Antrag schreibe ich für Sie.
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit die Behandlung selbst zu bezahlen. In diesem Fall sind keine Formalitäten notwendig, sie erhalten monatlich eine Rechnung von mir.
Die Kosten für Privat- und Beihilfeversicherte bemessen sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese gilt auch für gesetzlich Versicherte und Selbstzahler.
Für gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich versicherten Patienten können die Kosten für psychotherapeutische Leistungen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Hierzu benötigen Sie lediglich ihre Versichertenkarte, eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Kostenerstattungsverfahren
Auch für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, sich die Kosten für eine privat abgerechnete Behandlung erstatten zu lassen.
Wenn Sie innerhalb einer Wartezeit von sechs Wochen keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden, können Sie eine Therapie bei einem Privattherapeuten beginnen und Ihrer Krankenkasse die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt und dafür vorab einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei unterstütze ich Sie selbstverständlich.